
In dieser Rubrik möchte ich Ihnen Einblick in meine parlamentarische Arbeit im Mainzer Landtag geben. Hier finden Sie eine Auswahl meiner Reden und meine Kleinen Anfragen an die Landesregierung im pdf-Format zum Download.
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Hinweis: Als eine der Hauptaufgaben des Landtages nennt Artikel 79, Absatz 1 der Landesverfassung die parlamentarische Kontrolle: “Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er (...) kontrolliert die vollziehende Gewalt (...).“ Neben anderen Kontrollmöglichkeiten, wie beispielsweise der Budgetkontrolle, stehen dem einzelnen Abgeordneten oder den Fraktionen Kleine, Große und Mündliche Anfragen als Instrumente zur Kontrolle der Landesregierung zur Verfügung. Kleine und Mündliche Anfragen dürfen von jedem einzelnen Abgeordneten gestellt werden, Große Anfragen an die Landesregierung hingegen nur von einer Fraktion oder von mindestens acht Abgeordneten. Die Kleine Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen, mit ihr können also nur einzelne Aspekte eines politischen Bereichs angesprochen werden. Eine Kleine Anfrage muss ferner kurz beantwortbar sein. Dies bedeutet, dass sie höchstens sieben Einzelfragen enthalten darf; Unterfragen nach bestimmten Details werden als selbstständige Fragen gewertet. Eine kurze und knappe Darstellung der zur Begründung notwendigen Tatsachen (sog. Vorspann) ist zulässig. Die Antwortfrist beträgt drei Wochen.
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