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07.12.2011, 19:00 Uhr | Pressemitteilung Übersicht | Drucken
Weg frei für Bürgermitentscheidung bei Gemeindefusionen

Auch wenn es formal nur um die Fusion der rheinhessischen Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Osthofen ging, so hat die heutige gemeinsame Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses des Landtags wichtige Erkenntnisse auch für die in der Diskussion befindliche Gemeindefusionen im Rhein-Pfalz-Kreis gebracht. Darauf weist CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Axel Wilke (CDU) hin.


SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die das Gesetz zur Fusion der beiden Gemeinden ursprünglich trotz des laufenden Bürgerbegehrens in Osthofen verabschieden wollten, mußten sich dem klaren Votum des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags beugen, daß keinerlei rechtliche Bedenken gegen die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Zusammenhang mit der Fusion von Gemeinden bestehen.  Damit ist klar, daß auch in Römerberg und den Verbandsgemeinden Dudenhofen und Waldsee die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie wollen, mitentscheiden, ob und mit wem ihre Gemeinden zusammengehen wollen. „Dies ist eine gute Nachricht, denn die Frage, wohin man gehört, ist eine der wichtigsten Fragen kommunaler Selbstverwaltung, bei der die Bürger nicht nur mitreden, sondern bei Bedarf auch mitentscheiden können sollen“, so Wilke.


Hintergrund:
Bislang hatten Bürgermeister und andere Verantwortliche auf kommunaler Ebene die Landesregierung so verstanden, daß im Rahmen der Fusionsprozesse nur eine unverbindliche Bürgerbeteiligung, aber kein Mitentscheidungsrecht der Bürger bestünde (Sh. RHEINPFALZ vom 05.12.2011: „Überraschung: Bürger dürfen mitentscheiden“). Im Zusammenhang mit dem Landesgesetz zur Fusion Eich/Osthofen hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags auf Betreiben der CDU ein Gutachten zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren und –entscheiden erstellt. Dieses Gutachten hält solche Bürgerbegehren und –entscheide für ohne weiteres zulässig, solange die Fusionsbeschlüsse der Räte noch nicht vollzogen sind Vollzug liegt nach dem Gutachten wohl erst mit der Verabschiedung des entsprechenden Landesgesetzes vor. Vor diesem Hintergrund hat der Innenausschuss die Behandlung des Gesetzentwurfs in Sachen Eich/Osthofen bis auf weiteres ausgesetzt.  



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